Beratungsgespräch

Psychotherapeutische Leistungen

Die Leistungen für die psychotherapeutische Behandlung werden im Rahmen des Anordnungsmodells durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Hierzu ist eine ärztliche Überweisung notwendig (Überweisungsformular Psychotherapie).

Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe (Nothilfe) ein Antrag auf Kostenbeteiligung für Psychotherapie gestellt werden.

Nicht krankenkassenpflichtige Behandlungen werden nach persönlicher Absprache in Rechnung gestellt.