Beratungsgespräch

Entwicklungspsychologische Leistungen

Entwicklungspsychologische Abklärungen von Kindern und Jugendlichen stellen ebenfalls eine Pflichtleistung in der Grundversicherung der Krankenkassen dar und werden somit bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von diesen erstattet (s. hierzu auch Konditionen „Neuropsychologische Abklärungen“).

Andere entwicklungspsychologische Abklärungen (z.B. Hochbegabung), Beratungen und Coachings werden Ihnen als Selbstzahler*in nach Stundenaufwand oder vereinbarten Pauschalen in Rechnung gestellt. In Einzelfällen kommt auch eine Kostenübernahme durch die IV in Betracht.

Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an, wir erteilen Ihnen gerne Auskunft.